Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.
Dinge wie Verkehrsleitmaßnahmen, gerade auf Autobahnen, fallen in Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten und nicht in die Hände von Privatleuten.

Sicherungsmaßnahmen bis zum Eintreffen von BOS-Einheiten lasse ich mir ja gefallen (Erstmaßnahmen / Ersthelfer an Unfallstellen) - aber mehr auch nicht.

Hier stellt sich mir die Frage mit welcher rechtlicher Grundlage die Freunde hier tätig werden - und
wie die Herrschaften eigentlich versichert sind, wenn diese mit Privatfahrzeugen - trotz Anwesenheit von AM, Pol usw. Absperrmaßnahmen auf Bundesautobahnen vornehmen ?!

OHJEEE OHJEEE OHJEEE !