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Thema: Frage zum TKG

Baum-Darstellung

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  1. #12
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    Hallo,

    der bloße Besitz eines BOS-Gerätes ist Legal!
    Ohne Wenn und aber! Aber das Errichten und Betreiben dieser Anlagen ist verboten!
    (Unter Errichten ist das in einem Betriebsbereiten Zustand versetzen des Funkgerätes gemeint, beim HFG also das bloße anstecken des Akkus, Ohne Akku ist das FuG aber nicht betriebsbereit und damit nicht errichtet)

    Dies gilt aber nicht nur für BOS-FuG´s!!!
    Das gilt aber genauso für Betriebs- und Amateufunkgeräte!!!
    Wenn jemand keine Frequenzzuteilung für diese Bereiche hat, ist es genauso strafbar so ein Gerät zu errichten wie ein FuG8b1!

    Es gibt keine Regelung speziell für BOS-Geräte die auf einen Privatman irgendeinen rechtlichen Einfluss hat.

    Der von Paramedic zitierte Erlaß hat für Privatleute keine, aber auch wirklich keine rechtliche Bindung.
    Hier geht es vielmehr um Geräte der Organisationen, welche im Einsatzdienst verwendet werden.
    Der Erlaß schreibt vor, dass es nicht gestattet ist die betriebsbereiten und vom IM genehmigten Dienstfugs ohne dienstlichen Anlaß weiterzugeben! (Auch allgemeine Genhmigungen sind Genehmigungen)
    Auf Geräte die sich in der Hand von Privatpersonen befinden hat er überhaupt keinen Einfluß.

    Aber auch das Beispiel mit dem Funkhändlern lahmt.
    Jemand der ein Gewerbe in diesem Bereich angemeldet hat, genießt genauso wie z.B. ein Waffenhändler auch gewisse Sonderrechte in Bezug auf dem Umgang mit der Handelsware.

    Sie dürfen solche Geräte zu Test und Vorführzwecken auch BEtriebsbereit vorhalten und (unter Auflagen) betreiben.
    Auch Amateurfunker genießen hier einen gewissen Sonderstatus, Sie dürfen eine Funkanlage, die keine AFU-Anlage ist errichten, dieses darf jedoch nur den Zweck haben, die Anlage in eine AFU-Anlage umzuwandeln! (Das macht zb. Sinn, wenn jemand ein FuG9 oder ein FuG10a auf Afu umbauen möchte, da muss man ja erstmal Messungen anstellen bevor man umbnauen kann)
    Der Betrieb auf nicht AFU-Frequenzen ist natürlich Strikt untersagt!

    Achja, eine interressante Sache noch:
    Um ein Gerät Legal errichten und Betreiben zu dürfen, reicht es aus, wenn dieses Gerät EINE Frequenz kann, für die man eine Zuteilung hat! Wenn nun zb. ein Afu bei einem GP900-11b EINEN zusätzlichen Kanal mit einer AFU-Frequenz einprogrammiert, so währe dieses nach der Definition ein Afu-Gerät und er dürfte es legal betriebsbereit mitführen und auch auf diesem Kanal betreiben.

    Hat zb. ein Unternehmer eine Betriebsfunfrequenz im 4m Band und kommt auf die Idee auf die restlichen Kanäle seiner Geräte 4m Bos-Kanäle zu programmieren, so ist das Legal.
    Er darf zwar auf diesen Kanälen weder arbeiten noch zuhören, aber die so programmierten Geräte gelten als Betriebsfunkgeräte für die er eine Frequenzzuteilung besitzt!

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (19.08.2005 um 14:31 Uhr)

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