Funkhändler vertreiben diese Dinger, da sie damit ihren Lebensunterhalt verdienen ;)
Spaß beiseite; Funkhändler haben wohl einen Gewerbenachweis, der sie befugt diese (und andere) Geräte zu vertreiben. Für einen Juristen ist es eindeutig nachvollziehbar, dass ein Funkhändler diese Geräte nicht für den Betrieb vorhält, sondern für den Verkauf. (außer zu Reparaturzwecken)
Aber versuche mal einem Richter klarzumachen, dass Du das Fug11b, welches in Deiner Wohnung liegt nicht betreibst bzw. betrieben hast. Halte ich für eine Gratwanderung sorry. Auch wenn der Akku und die Antenne entfernt sind.
Ist vielleicht nicht so konkret im Gesetz erwähnt, wird aber in der Praxis umgesetzt. Wie willst Du z.B. den Betrieb eines BOS Gerätes abstreiten, wenn Du an einem Scanner noch nicht einmal BOS Frequenzen bzw. Frequenzen die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind einspeichern darfst. Beim Funkgerät sind diese Frequenzen fest vorgegeben.
Gruß
Micha




Zitieren