Kommt auf das Bundesland an, und darauf was du als SEG bezeichnest
In Bayern je eine SEG-San und eine SEG-Betreuung pro Kreisverwaltungsbehörde bzw. kreisfreier Stadt. Steht im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz.
Die Standorte der SEGn Wasserrettung sind so zu wählen, daß jedes Gewässer in einer angemessenen Zeit erreicht werden können. Das steht im Bayerischen Rettungsdienstgesetz bzw. der Dienstanweisung Rettungsdienst.
Ebenso sind hier die Mindestausstattungen geregelt.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue