...kaufen will ich Sie nicht aber mir ist da mal ne total blöde Frage hochgekommen. Ich habe kürzlich mal die Fragebögen für die Niedersächsische Truppmannausbildung (ehem. Grundlehrgang) durchgestöbert und traf dabei auf folgende Frage:

Beim Einsatz von Flammschutzhauben ist darauf zu achten, dass
( ) nur dann zu einer Menschenrettung vorgegangen werden kann, wenn
Truppführer und -mitglied mit einer Flammschutzhaube ausgerüstet sind.
(x) der Kopf durch die Flammschutzhaube bestmöglich geschützt ist.
(x) dass die Flammschutzhaube trocken ist.
( ) dass die Flammschutzhaube ein gültiges Mindesthaltbarkeitsdatum aufweist.

Richtige Antworten sind die mit X markierten. Aber aus welchen Grund darf ich denn jetzt mit meiner nicht trockenen Haube nicht in den Einsatz? Hemmt das die Schutzwirkung? Gibt es dazu offizielle artikel?