Also, auch wenn der obige Beitrag evtl. etwas direkt war, aber du kannst schon mal vom gesetzlichen Standpunkt nicht auf andere Bänder ausweichen.
Und du musst auch dringend folgende Punkte beachten:
- Jeder Beteiligte muss erreichbar sein, und das 2m Band ist für Alarmierung und Funk keine Alternative (es müsste jeder nen 2m-FME haben und das 2m-Band mit Relaisstellen abgedeckt sein, Sirenen nen zweiten Empfänger haben)...
- Amateurfunker als Alternative - das verstehe ich nicht. Wie willst du eine Überreichweite, die über das Relais kommt, wegblasen?
Natürlich, einen Oberbandsender mit einem kW, klar, aber das ist nicht erlaubt (da ist der AFU genauso fett wie der BOS-Verantwortliche) und das ist nicht der Sinn.
Außerdem sollte, meines Erachtens, die alarmauslösende Stelle per Kabel an die Sternstelle angeschlossen sein und prioritätsmäßig stärker berechtigt sein, als ein eingehender Funkspruch auf 4m UB bzw. 70cm-Zubringer. Und ich kann behaupten, bereits von so einer per Kabel angeschlossenen Stelle über eine Überreichweite drüberalarmiert zu haben und alle erreicht zu haben. Insofern sollte das ja vom alarmierungstechnischen Standpunkt keinerlei Problem sein. Klar, der Funk ist trotzdem dicht. Dann geb ich aber bei der Alarmierung weiter, dass die Kollegen auf einen Ersatzkanal umschalten sollen. Zumindest hier existiert noch ein weiterer Kanal, auf den jederzeit gewechselt werden kann!