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Thema: Vorschrift(en) für Rutschstangen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    die Treppe einspart
    Kletterst Du an der Stang hoch ?? :-)

    duckundweckrenn
    Bayrisch ist wie Latein, nur die Gebildeten sprechen es ;-)


    ZEITPOLIZEI
    Damit Sie auch gestern sicher sind!

  2. #2
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    Leider ist der oben genannte Artikel nicht ganz richtig.......es gibt scho noch andere Wachen in Bayern die ebenfals eine Rutschstange haben....

  3. #3
    hsa-com Gast
    Also Grundsätzlich denke ich ist es wichtig das die Einbaurichtung der Stange richtig ist, schliesslich will man ja daran "runter" rutschen.

    Hmmm Sinn dieser Stange ist es doch im Einsatzfall schneller nach unten zu gelangen? Warum lässt man dann die Leute überhaupt erst rauf? Wären sie schon unten wärs einfacher und kostengünstiger...


    So, genug Schwachsinn verbreitet für jetzt...

    Gruss Heiko

  4. #4
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    Also nehmts mir nicht übel, aber "eine" Rutschstange ist so nutzlos wie ein Kropf.
    Entweder hat man mehrere Stangen oder man läuft gleich über die Treppe.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Bei 2 oder 3 Mann auf einer Rettungswache reicht doch u. U. eine Stange.

  6. #6
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    Hier gings aber um ne Feuerwehrgerätehaus und nicht um ne Rettungswache.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    In dem Posting, das diesen Thread am 26.05. nach über vier Jahren wieder aufwärmte, ging es eben doch um eine Rettungswache ...

  8. #8
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    Es geht um versicherungstechnische Fakten zum Thema Rutschstange. Und Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Vorschriften für Gerätehäuser und Rettungswachen anders ist, oder? ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Mensch, wer legt denn hier eigentlich fest "worum es geht"?

    In dem Posting von Alex22 geht es nicht ansatzweise um Versicherungsfragen, sondern um den Sinn einer einzelnen Stange (wobei er da wohl von einer Feuerwache ausging, d. h. vermutlich von mehreren Personen, die gleichzeitig die Stange herunter wollen). Diskussionen entwickeln sich nunmal bisweilen in die eine oder andere Richtung ...

    Was den Versicherungsschutz angeht: Bisher sind doch noch gar keine konkreten Regelungen zu Rutschstangen genannt worden? Mir sind auch keine bekannt.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es geht um versicherungstechnische Fakten zum Thema Rutschstange. Und Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Vorschriften für Gerätehäuser und Rettungswachen anders ist, oder? ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Tja, wenn du das so schnell erkannt hast.
    Warum splittest du dann das Thema nicht ab.
    Denn ich für meinen Teil hab die Überschrift gelesen und den Anfang und da gehts um Vorschriften von Rutschstangen im Feuerwehrgerätehaus und nicht um versicherungstechnische Frage von Rettungswachen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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