Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...
Umfang und Art der Wiederholungsübungen sind in der FwDV 7 geregelt, sind also mitnichten "Kreisverschieden".
Die FwDV 7 wird zwar vom jeweiligen Bundesland verbindlich in Kraft gesetzt, ist jedoch -bis auf kleine Abweichungen für IIRC Niedersachsen- bundeseinheitlich.

Für Atemschutzübungsanlagen gibt es IIRC weiterhin eine einschlägige Norm.