Nun, Du hast das Transportziel noch nicht genannt.
Wenn es nach Hause oder in eine palliative Einrichtung geht _und_ der Wille des Patienten bekannt ist, dann darf der auch gerne auf dem Transport sterben.
Natürlich muß die Willensäußerung klar und eindeutig _jegliche_lebensrettende oder -erhaltende Maßnahme ausschließen.

Eine von Umstehenden zitierte Äußerung eines ~40-jährigen, der z.B. auf Arbeit umgefallen ist, würde ich allerdings dezent aber bewußt anzweifeln wollen.

Bei einem Patienten mit infauster Prognose sähe das schon anders aus. Leider werden hierzulande nur wenige Angehörige ausreichend auf solch ein vorhersehbares Ende vorbreitet und die meisten (Haus-)Äzte werden während der Sprechstunde ihre Praxis nicht verlassen, weil "das ganze Wartezimmer voller Notfälle sitzt".
Von der Kompetenz des durchschnittlichen Personals in Pflegeheimen mal ganz abgesehen!

So kommt es eben sehr oft vor, daß der RD aus Hilflosigkeit angefordert wird, obwohl es hier weder was zu retten gibt, noch der Patient wirklich gerettet werden will, sprich der dementsprechende Wille des Patienten liegt schriftlich oder mündlich vor. Leider kommt es dann trotzdem vor, daß die Patienten zum Sterben in's KH verbracht werden, weil es sich dort ja schöner stirbt:-(

In der Beziehung haben wir noch viel nachzuholen.


MfG

Frank