Hey Leute!


@firefighteropp

Dann habe ich dich falsch verstanden! Sorry!


@Holgy

Rein rechtlich heißt es ganz klar - Ein Tod kann nur ein Arzt feststellen, deswegen braucht man eigentlich auch keine interen Absprache. Das man nicht jeden retten kann weiß ich selber, aber ein RettAss ist rein rechtlich nicht befugt zu sagen, hier kann man nix mehr machen.
Wobei man auch sagen muss, dass wenn ein Patient im Folge eines Verkehrsunfalls einen Herzstillstand erleidet, er den nicht bekommen hat, weil er ein Problem mit dem Herzen hat, sondern aufgrund der Unfallfolgen. Hier würde rein medizinisch eine Reanimation keinen Sinn machen, denn er hat ein ganz anderes Problem zum Beispiel enormer Blutverlust oder offene Thoraxverletzung usw.

Aber leider steht einem RettAss das nicht zu, die weiteren Massnahmen - auch wenn´s noch so eindeutig erscheint - zu entscheiden. Leider wie gesagt, das würde uns Rettungsassistenten auch rechtlich stärken. Denn ich muss eine 90igjährige Frau nicht mehr mit Gewalt wieder ins Leben holen. Aber das steht auf einem anderen Blatt!