Original geschrieben von F64098

Und, Patientenverfügung schon verfaßt?

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Ja habe ich.
Ich finde das es in der heutigen Zeit wirklich angebracht ist so etwas zu machen. Alleine schon um seinen Kindern oder angehörigen diese schwere Entscheidung, im Falle eines Falles, abzunehmen.


@Mr.Blaulicht

... Reanimation eines vorher wachen und ansprechbaren Patienten

- immer ja,

die Patientenverfügung soll/kann und darf nicht zur aktiven Sterbehilfe aufrufen und das wäre das, was du beschreibst.


Gruß von der Ostsee