Was soll die ganze Diskussion überhaupt ? Jeder hat so zu fahren das er weder sich noch einen anderen gefährdet. Ob mit, oder ohne Sonderrechte.
Zu dem Thema entgennahme von Notrufen: Wenn Du den Notruf NICHT entgegennimmst und den Anrufer an eine andere Notrufnummer verweist, machst Du dich gegebenenfalls der Unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Michael