Hallo!

Ich schütte jetzt Sand ins Feuer ...

Da wird evrsucht weiß zumachen, das man dann quasi sich in einem "rechtsfreien" Raum bewegt, wenn die StVO nicht gelten würde ...

Ich weiß nicht mehr den Beitrag, aber da war mal ein Schlaumeier, der versuchte mir zuverkaufen das, laut §35 die Feuerwehr Sonderrechte warnehmen kann, und dementsprechend auch Blaulicht. Und das ja der FW-Mann zum Einsatz auch Sonderrechte warnehmen darf, könne man sehr wohl ein Blaulicht am PKW verwenden ...

Ich hab ihm dann leider die § nochmal im einzelnen erklärt ... das dem eben nicht so ist, das Sonderrechte ( zivilrechtl. ) nicht im direkten Zusammenhang mit Blaulicht und Einsatzhorn stehen. Sowie den Begriff " Wegerechte " es ebenfalls nicht gibt, dies ist eine Fehlinterpretation.
Die Bezeichnung " Wegerechte " bedeutet zivilrechtl., das Recht des Zugangsweges, z.b. eine Zufahrt über ein Privates Gelände zu einem anderen Gelände ...

MfG