Ich kenne die FwDV 7 wohl sehr gut und weiß, daß dort keine Ausnahmen vorgesehen werden.Original geschrieben von Flesch
Und auch bei einer Menschenrettung muss ein Sicherheitstrupp bereitstehen! Vgl. FwDV 7!
Aber ich habe ja auf das Buch von Herrn Cimolino verwiesen in dem es heißt:
"Nach bisher geltender mehrheitlicher Rechtsauffassung gilt ein ständiges Unterschreiten der notwendigen Personalstärke, vgl. Vorgaben der FwDV 7 für den Sicherheitstrupp, für den sicheren Rettungseinsatz nicht mehr als "Ausnahme", sondern als "Regel". Im Falle des Eigenunfalls kann daher Organisationsverschulden unterstellt werden." (Cimolino, U: Atemschutz, ecomed SICHERHEIT, Landsberg, 2004)
Das heißt aber auch, dass wenn die personelle Stärke gegeben sein sollte das natürlich nicht möglich ist.
Wie die Rechtssprechung die FwDVs auslegt ist ja eine ganz andere Sache. Es gibt auch Feuerwehren die nicht genügend funktionierende Funkgeräte haben. Die könnten dann streng genommen nach FwDV 7 auch keinen Atemschutzeinsatz durchführen. Wie hier die Rechtssprechung verfährt ist mir aber nicht bekannt.
Ich persönlich halte aber nicht viel davon das ganze allzu übereilt anzugehen. Es passieren in jedem Einsatz genug Fehler und gerade der Atemschutz ist eine heikle Angelegenheit. Und lieber die Zeit nehmen und einen Sicherheitstrupp stellen. Denn ganz klar Eigensicherheit geht vor!
Aber das ganze geht ziemlich OT das hat ja nichts mehr mit der PSA zu tun.
mkG FM6




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