Digitalfunk: Nachprüfungsverfahren als unbegründet zurückgewiesen

Der Nachprüfungsantrag der Firma Motorola ist von der Vergabekammer am 10. August als unbegründet zurückgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim OLG Düsseldorf "Vergabesenat" innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden. Eine sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

Eine umfangreiche Begründung wird in ca. 14 Tagen auf der Webseite des Bundeskartellamt veröffentlicht werden.
Qulle: feuerwehr.de