neee, das Ver/Entschlüsseln macht nicht viel aus. Bei symmetrischen Kryptoverfahren ist das mit ein paar logischen Bausteinen zu lösen.
Die Frage ist hochspekulativ und erfordert zur Beantwortung Informationen, über die ich nicht verfüge.
Der Bund könnte hätte in diesem Fall keine Aktien an dem Thema, da er Motorola-Geräte erworben hat. Wären die Endgeräte tatsächlich mangelbehaftet, hätte der Lieferant ja zunächst mal ein Recht auf Nachbesserung, bevor über Schadenersatz geredet werden kann. Würde die Nachbesserung zu keinem Erfolg führen, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, käme wohl als nächstes Wandlung oder Rücktritt, BGB ist nicht meine Stärke.....