Ergebnis 1 bis 15 von 2598

Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich vermute (hoffe) eher, dass man den Marschkanal 510 WU oder den Not- und Anrufkanal 444 GU in eine entsprechende bundesweite Gruppe wandelt, die dann aber nur innerhalb einer Zelle (BS) mithörbar ist.
    Hallo,

    eine Begrenzung auf jeweils eine Zelle ist, wie mein Vorredner bereits ausführte, nicht möglich. Jede Gruppenadresse kann nur einmal im gesamten entz existieren.
    Es würde aber alleine auch taktisch gar keinen Sinn machen. Wäre Fahrzeug 1 auf Zelle A und Fahrzeug 2 über Zelle B eingebucht, könnten beide nicht kommunizieren!

    Für Verbandsfahrten waren sogenannte "Reisende Gruppen" vorgesehen, deren Umsetzung aber m.E. nach nicht so trivial ist. Diesbezüglich gibt es aber bereits laufende Abstimmungen der Taktiker auf Bundesebene, unter Vertretung polizeilicher und nichtpolizeilicher BOS (Leute, die dann auch wirklich damit arbeiten müssen).

    Viele Grüße
    Knut

  2. #2
    Registriert seit
    07.09.2003
    Beiträge
    694
    Der bisherige K 444 dürfte ja nicht so stark frequentiert sein, als dass man nicht bundesweit die Notrufe an einer zentralen Stelle sammeln könnte und dann unverzüglich an das entsprechende Bundesland oder sogar direkt an die zuständige LSt weiterleiten könnte. Zumal doch sicher erkannt werden kann, in welcher Zelle sich das rufende FuG befindet. So könnte ohne GPS und ohne Ortskenntnis zumindest die zuständige LSt ermittelt werden, richtig?!
    Für den K 510 wird sich zeigen, was da kommen wird. Aus meiner Sicht am sinnvollsten wäre wohl ein DMO-Betrieb. Abwarten und Tee trinken - aber nicht übers FuG schütten! ;-)

    Gruß,
    Funkwart

  3. #3
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Hallo,

    in unserem BL (LSA) sieht die Fleetmappingplanung vor, dass auf allen Geräten die sog. "Anrufgruppen" aller hiesigen Landkreise und eine gesamte Anrufgruppe LSA programmiert sein wird (neben den vielen anderen Gesprächsgruppen natürlich).

    Wenn jedes BL solch eine zentrale Anrufgruppe besitzt, böte dies ja die Möglichkeit, diese 16 Anrufgruppen auf allen (möglicherweise überörtlich tätigen) Einsatzmittel zu hinterlegen, um so die Verbindung in jedem BL zu ermöglichen.

    Weiterhin haben wir die jeweiligen Anrufgruppen der an unser BL angrenzenden Landkreise mit vorgesehen, um nachbarschaftliche Einsätze an/über die Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen.

  4. #4
    Registriert seit
    14.12.2008
    Beiträge
    94
    Achso Werner, ich dachte wir machen das nur mit den Anrufsgruppen (LK Harz). Wusst ich nicht

  5. #5
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Wie jetzt?

  6. #6
    Registriert seit
    14.12.2008
    Beiträge
    94
    ne schon gut hab falsch verstanden

  7. #7
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    Bundesrat: Digitaler BOS-Funk wird "geheime Verschlusssache"

    Der digitale BOS-Funk soll als "geheime Verschlusssache" von der Anzeigepflicht für Funkanlagen, die im geplanten Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vorgesehen ist, ausgenommen werden. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat auf einer Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen hat.

    Das geplante Gesetz sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor - darunter eine erweiterte Anzeigepflicht für Funkanlagen. Details zu diesen Anzeigepflichten sollen später in Rechtsverordnungen geregelt werden (das Funkmagazin berichtete mehrfach).

    Der Bundesrat begründet die gewünschte Ausnahmeregelung für das BOS-Digitalfunknetz damit, dass es sich dabei um ein "Hochsicherheitsnetz" handele. Weiter heißt in der Stellungnahme des Bundesrates (Zitat):

    "Die Gesamtheit der Basisstationen wird als VS-geheim eingestuft werden. Es muss sichergestellt werden, dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes erhobenen Daten ausschließlich auf Anlagen gespeichert und verarbeitet werden, die den hohen Anforderungen der Verschlusssachenanweisung des Bundes entsprechen. Keinesfalls dürfen die Daten veröffentlich oder sonst zugänglich gemacht werden. Insofern sind Ausnahmen von dem Gesetz erforderlich (auch vor dem Hintergrund von eventuellen Berichtspflichten und möglichen späteren Veränderungen der Regelungen - beispielsweise in Richtung mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung -)." (Zitat Ende).

    Als "VS geheim" werden nach amtlicher Lesart solche Informationen eingestuft, deren "Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann."

    Das geplante Gesetz wird voraussichtlich am 19. Juni 2009 in zweiter und dritter Lesung den Bundestag durchlaufen und am 10. Juli abschließend im Bundesrat behandelt.

    - wolf -



    © FM-FUNKMAGAZIN
    www.funkmagazin.de

    Quelle: http://www.funkmagazin.de/140609.htm
    Gruss Flo

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •