Wie würde das nun aussehen wenn ich mir die Version Downloade, und auch anderen ( mit Quellenangabe zu Verfügung Stelle ) und wie schauts aus wenn SW den Link mal Sperrt und ich immernoch anbiete?
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Du darfst den Link nennen.
Selber anbieten, besonders wenn SP den bereits offline hat, ist schlicht verboten.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hättest Du dafür ggf. mal eine Rechtsgrundlage zur Verfügung?
Mangels jeglicher Nutzungsvereinbarung die seitens Swissphone irgendwie offeriert wird und der Art der Darbietung (auf frei zugänglichen Webseiten eingestellte Links), handelt es sich hier höchstwahrscheinlich um Freeware, die demzufolge beliebig kopiert und auch (kostenlos) weitergegeben werden darf (= §31 Abs.5 UrhG)
MfG
Frank
Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!
Ich denke eher, da der Soft, wenn ich oben richtig gelesen habe, Nutzungsvereinbarungen fehlen, §§32 und 32a UrhG kommen (aufgrund des §32b) zur Anwendung.Ausserdem greift hier eindeutig§ 32 Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
...Daraus geht eindeutig hervor, das ein Nutzer (der, der von der o.g. verlinkten Seite herunterläd) das Programm nicht weitergeben, also auch nicht (auch nicht kostenlos) anbieten darf.Zitat von § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
Für eine erlaubte Weitergabe müsste der Urheber (=Swissphone) dem Nutzer ausdrücklich das Recht einräumen, die Software weiterzugeben. Da dieses aber, schon aufgrund der Nutzungsbedingungen aller offiziell bei Swissphone erworbenen Versionen ausgeschlossen ist, und der Version auf o.g. Seite alle Nutzungsbedingungen fehlen, ist hier idR. davon auszugehen, das auch für diese Version die Nutzungsbedingungen aller anderen Versionen gilt.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das Anbieten der Software für jedermann, ohne weitere Einschränkungen, Zugangskontrolle etc. ist bereits eine Nutzungsvereinbarung, da für den ordnungsgemäßen Gebrauch unter anderem auch eine Kopie im Sinne des UrhG angefertigt werden muß.
Die Art und Weise, wie besagte Software offeriert wird, erzeugt mehr als nur den Anschein, daß es sich hier um sog. Freeware handelt, die durchaus kopiert und weitergegeben werden darf.Daraus geht eindeutig hervor, das ein Nutzer (der, der von der o.g. verlinkten Seite herunterläd) das Programm nicht weitergeben, also auch nicht (auch nicht kostenlos) anbieten darf.
Es handelt sich hier ja nicht um das Angebot eines Laien, der das zum ersten Mal und versehentlich falsch macht, sondern um einen "weltweit" agierenden Softwarehersteller.
Dieses Argument geht schon daher fehl, da die Nutzungsbestimmungen irgendwelcher kommerziell vertriebener Software dem Benutzer des besagten Downloadlinks weder bekannt sein müssen geschweige denn können. Es ist auch falsch, anzunehmen, daß für eine frei herunterladbare Software automatisch die gleichen Nutzungsbedingungen gelten müssen, wie für Software, die erst nach Registrierung und Bezahlung zur Verfügung gestellt wird.Für eine erlaubte Weitergabe müsste der Urheber (=Swissphone) dem Nutzer ausdrücklich das Recht einräumen, die Software weiterzugeben. Da dieses aber, schon aufgrund der Nutzungsbedingungen aller offiziell bei Swissphone erworbenen Versionen ausgeschlossen ist, und der Version auf o.g. Seite alle Nutzungsbedingungen fehlen, ist hier idR. davon auszugehen, das auch für diese Version die Nutzungsbedingungen aller anderen Versionen gilt.
Der Groll, daß man für besagte PSW etliche Kopeken hingelegt hat, statt den freien Download zu nutzen, ist leider keine gute Argumentationsgrundlage ;-)
MfG
Frank
Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!
Au ja... das erzähl mal dem Richter vor dem du dann stehst. Ich schlage da "unseren" Richter Zimbehl vor. Bei dem dauern solche Prozesse selten länger als 20 Minuten (incl. der 15 Minuten Wartezeit zu Beginn)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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