Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
Hättest Du dafür ggf. mal eine Rechtsgrundlage zur Verfügung?
Mangels jeglicher Nutzungsvereinbarung die seitens Swissphone irgendwie offeriert wird und der Art der Darbietung (auf frei zugänglichen Webseiten eingestellte Links), handelt es sich hier höchstwahrscheinlich um Freeware, die demzufolge beliebig kopiert und auch (kostenlos) weitergegeben werden darf (= §31 Abs.5 UrhG)

MfG

Frank
Ich denke eher, da der Soft, wenn ich oben richtig gelesen habe, Nutzungsvereinbarungen fehlen, §§32 und 32a UrhG kommen (aufgrund des §32b) zur Anwendung.
§ 32 Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
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Ausserdem greift hier eindeutig
Zitat Zitat von § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.

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Daraus geht eindeutig hervor, das ein Nutzer (der, der von der o.g. verlinkten Seite herunterläd) das Programm nicht weitergeben, also auch nicht (auch nicht kostenlos) anbieten darf.

Für eine erlaubte Weitergabe müsste der Urheber (=Swissphone) dem Nutzer ausdrücklich das Recht einräumen, die Software weiterzugeben. Da dieses aber, schon aufgrund der Nutzungsbedingungen aller offiziell bei Swissphone erworbenen Versionen ausgeschlossen ist, und der Version auf o.g. Seite alle Nutzungsbedingungen fehlen, ist hier idR. davon auszugehen, das auch für diese Version die Nutzungsbedingungen aller anderen Versionen gilt.