Tag zusammen:
Also für NRW sind die FoBi in §§ 5 IV RettG NRW geregelt
hier heißt es:
(5) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat
jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies
nachzuweisen.
Da der SanH nach §§4 RettG NRW nicht im KTP oder der Notfallrettung eingesetzt werden darf besteht hier auch keine Gesetzliche Regelung.
In den meisten Org die ich kenne hat der SanH eine Gültigkeit von 2-4 Jahren (Ähnlich EH-Kurs) und muss dann wiederholt werden (Ist aber genau wie der Ausbildungsinhalt nicht gesetzlich geregelt sondern wird Org.intern geregelt)
Über den Sinn von FoBi muss man glaub ich nicht streiten, denn nur wer sich regelmäßig fortbildet kann EH und erweiterte EH richtig anwenden. Somit sollte jede Org. die Qulität bieten will solche FoBi anbieten vor allem in der heutigen Zeit wo alle Welt nach QM schreit.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
Christian




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