Hallo,
grundsätzlich geht das Eigentum an sog. "geregelten Schäden" an an die Versicherung über. Die Versicherungen machen auch regen Gebrauch davon alleine schon um dem immer weiter um sich greifenden Versicherungsbetrug zu stoppen.
Bsp.: Dir weht der Sturm die Sat-Schüssel vom Dach, den Schaden meldest Du der Versicherung und bekommst die neue Schüssel bezahlt. Die Versicherung kann nun die alte Schüssel einfordern und zum Schrottpreis verwerten. Gut, bei einer SAT-Schüssels wirds wohl keiner machen aber beit wertvolleren Gegenständen (z.B. Autos) ist das schon üblich z.B. wenn ein gestohlenes Fahrzeug wiedergefunden wird. Der Geschädigte tritt übrigens (meistens, kommt auf die VS-Gesellschaft an) sein Eigentum gegen den gezahlten Schadenersatz per Unterschrift ab. Der Versicherung steht das Recht zur Verwertung zu, ich denke die werden auch so Kanäle wie EBAY nutzen um solche Sachen zu verticken. Wenn die Prämien dann niedrig bleiben ists doch ok.
PS : Beschlagnahmen kann übrigens nur eine Behörde auf richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug wobei das dann wieder "Sicherstellung" heißt.