Ich finde das prinzipiell immer in Ordnung denn wie schon erwähnt ist das nicht mehr dein Teil sondern das von der Versicherung.

Original geschrieben von Christian

PS : Beschlagnahmen kann übrigens nur eine Behörde auf richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug wobei das dann wieder "Sicherstellung" heißt.
Da kann ich dir leider nicht rechtgeben.
Eine Beschlagnahme ist wen du das jeweilige Teil nicht freiwillig rausgibst, gibst du es hin gegen freiwillig raus nennt man das Sicherstellung.
Dies hat nichts mit Gefahr im Verzug zu tun.