Normalerweise, soweit ich informiert bin, wird dem Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft vom Bund erstattet. D.h. wird sich da wohl kein Arbeitgeber querstellen. Bei mir war das gar kein Problem. Hab meine AG darauf angesprochen die Sachlage mit ihm geklärt und hab dann das okay bekommen.
MfG
Patrick