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Thema: Freistellung für KatSchutz

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  1. #15
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    Man muss vielleicht mal klar eine Trennung schaffen zwischen dem Ableisten des Wehrersatzdienstes (was früher als §8.2 Verpflichtung bezeichnet wurde) und der sonstigen Mitwirkung im KatS.

    Im Falle einer Freistellung vom Wehrdienst ist es tatsächlich so, daß gem. Dienstplan angesetzte Veranstaltungen einen verpflichtenden Charakter haben. Bleibt man fort, kann die Freistellung aufgehoben werden (natürlich erst nach Abmahnung etc). Zusätzlich kann durch den HVB oder dessen Beauftragten auch kurzfristig ein Dienst angeordnet werden. Auch das ist verpflichtend, aber es muss auch die Verhältnismassigkeit bewahrt werden. Man kann nicht einfach 8 Wochen Dienst am Stück anordnen. Das würde der Intention des Ersatzdienstes zuwiderlaufen. Ebenso ist man bei einer nachvollziehbaren Begründung von der Verpflichtung befreit. Sei es, daß man von der Arbeitsstelle nicht weg kann, oder eben z.B. familiäre Verpflichtungen hat.

    Aber man muss das schon so rum lesen: Erstmal ist man in der Pflicht.

    Aber ich wollte nicht den Eindruck erwecken, daß man dann auch wirklich alles stehen und liegen lassen muss, egal was es für Folgen hat. Das kann man aber im Detail in seiner Verpflichtungserklärung und den zugehörigen Merkblättern jederzeit auch nochmal nachlesen.

    Da Deine erste Frage aber vermutlich gerade diesen Fall nicht meint, sondern eher den Fall, daß man freiwillig im KatS mitwirkt wollte ich dazu auch noch was sagen:

    Sofern keine offizielle Anforderung vorliegt ist es tatsächlich eine private Verhandlung zwischen Dir, dem Arbeitgeber und der Hilfsorganisation, wenn es um solche Einsätze geht. Entweder Du nimmst Urlaub (unbezahlt oder bezahlt), oder aber die HiOrg kann sich mit dem Arbeitgeber einigen.

    Ansonsten gehört es zum Verhandlungsgeschick der HiORG mit den zuständige KatS-Stäben eine offizielle Anforderung der Kräfte zu erwirken. Dann wäre zumindest die Kostenübernahme durch den Kreis oder die kreisfreie Stadt geregelt (Für den Bereich NRW steht das so im FSHG NW). Mir ist ein derartiger Fall aber nicht bekannt.
    Geändert von Buebchen (31.12.2004 um 02:59 Uhr)

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