also wer nach kat schutz gesetzt freigestellt vom wehrdienst ist hat sich gegenüber seiner organisation verpflichtet, sobald die behörde einen einsatz anordnet hat er sich zu fügen. dies geschieht bei katastrophen im eigenen gebiet oder bei einsätzen im rahmen der amtshilfe.
die hochwassereinsätze zählen da nicht dazu war zwar katastrophe aber nicht im eigenen kreis. und ofizielle amthilfe ersuchen gab es wenige. deswegen auch die geschichte mit dem abkären beim arbeiteber, die meisten wurden ja gefragt ob sie da in einsatz wollen und dann ist es keine behördlich angeordnete amtshilfe