Amtsgericht Wuppertal: Verfahren gegen Jugendlichen wegen Abhören des Polizeifunks eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal warf dem 16 jährigen Schüler vor, im September 2003 den Polizeifunk abgehört zu haben. Der Jugendliche und sein Schulfreund wurden im Rahmen einer Nahbereichsfahndung auf offener Strasse von der Polizei angehalten und einer Leibesvisitation unterzogen. Dabei wurde in der Gesäßtasche des Jugendlichen ein Scanner vorgefunden. Die Beamten schalteten den Scanner ein und hörten den Polizeifunk. Die ungewöhnlich scharf und kontrovers geführte Verhandlung endete mit einer Einstellung des Verfahrens, weil dem Gericht die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes nicht bekannt war und auch nicht vorlag, der Scanner als Beweismittel in der Verhandlung nicht zur Verfügung stand und der Hauptbelastungszeuge nicht erschienen war. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. ( Beschluss des AG Wuppertal vom 22.11.2004 – 81 Ds 30 Js 707/04 ).
mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
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