Umfrageergebnis anzeigen: Ist diese Vorschrift förderlich für ehrenamtliche Tätigkeiten?

Teilnehmer
15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja! Alles muss seine Ordnung haben.

    3 20,00%
  • Nein! Man will doch nur gutes Tun!

    12 80,00%
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Ehrenamt und Arbeitsamt

  1. #1
    Btd.Sani NU Gast

    Ehrenamt und Arbeitsamt

    Hallo Kameraden,

    ich habe mich gerade damit beschäftigt, wie man das Ehrenamt mit den Pflichten, die man als Arbeitsloser gegenüber dem Arbeitsamt hat, vereinbaren kann. Vom rechtlichen her ist es so, das man JEDE Tätigkeit, die für einen der Beteiligten ein wirtschaftlicher Nutzen oder Vorteil entsteht, beim Arbeitsamt gemeldet werden muss. Ein Sachbearbeiter des AA meinte dazu, das auch solche Tätigkeiten gemeldet werden müssen.

    Es ist meiner Meinung nach aber nicht förderlich für das Ehrenamt, wenn seine Helfer durch selbstlose Tätigkeit finanzielle Einbusen haben. Ohne die Hilfe unserer ehrenamtlichen Kameraden würden die Kosten in diesem Dienstleistungssektor doch um einiges in die Höhe schnellen Oder wie seht ihr das? Im Grunde wird man dafür bestraft einen sozialen Dienst an der Gesellschaft zu leisten.

    MfG

    Patrick

  2. #2
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    2.273
    Hier mal nen Urteil dazu:

    http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/749229.html

    Hier nochmal die Rechte und Pflichten des Ehrenamtes:

    http://www.jumpradio.de/build_index....t_210202.shtml
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  3. #3
    Btd.Sani NU Gast
    Jetzt nehmen wir mal den Fall an, das man am Freitag einen Schulungsabend macht und zu einem Einsatz ausrücken "darf", er noch ein paar Einsätze nach sich zieht und kommen am Fr auf 3,5 Stunden. Jetzt steht am Sa und So noch ein San-Dienst an der jeweils 6 Std. dauert und schon haben wir die 15 Stunden überschritten. Was nun?

  4. #4
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    906
    Hallo,

    handelt es sich um folgende Tätigkeit nach dem § 3 Nr. 26 EStG, so ist diese beim Arbeitsamt nicht anrechenbar. Sie muss zwar angegeben werden, wird aber nicht angerechnet. Dieses habe ich auch von der Bundesagentur schriftlich und kann es bei Bedarf zur Verfügung stellen.
    ------------------------------------------------------------------------------------
    Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848
    Euro im Jahr. 2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1

    bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

    ------------------------------------------------------------------------------------

    Da ich beruflich in einer Personalabteilung arbeite, habe ich mich bereits sehr viel mit diesen Themen auseinander setzen dürfen. Vieles wird auch übertrieben. Ein Anruf bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit sorgt oft für viel mehr Klarheit.

    Gruß

    Bjoerni

  5. #5
    76440 Gast
    ja, das sind u.a. die verhältnisse, wie ehrenamtliche bei uns "angestellt" sind. und da sagt das AA is nich ... weil in 24h schicht 16,4 std angerechnet werden, und das sind mehr als 15 ...

  6. #6
    Registriert seit
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    906
    Hallo,

    dann habt in der Tat ein Problem, weil diese Anstellungen wirklich voll anrechenbar sind. 16 Std. ist schon als berufsmäßig anzuerkennen. Da müßt ihr dann an den Verträgen was ändern bzw. keine 24 Std. Schichten mehr mit dieses "Angestellten" mehr machen.

    Gruß

    Bjoerni

  7. #7
    frank1000 Gast

    Rundschreiben

    Hallo
    Also bestraft wird da niemand. Der BA geht es darum, dass du nicht über Gebühr tätig bist. Damit gemeint ist, deine ehrenamtliche Tätigkeit darf einer geregelten Arbeit, bzw den Vermittlungsbemühungen nicht im Wege stehen. Was du in deiner Freizeit machst, ist denen egal.

    Die Tätigkeit muss bei der Bundesagentur angegeben werden, findet aber bei der Berechnung der Leistungen keine Anwendung.
    Hier gibt es ein Rundschreiben. gibt auch einen Abschnitt im SGB IV und den Ausführungsbestimmungen dazu. Muss mal suchen... Hatte es letztens erst in der Hand.
    Probleme gibt es nur, wenn du durch deine ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen würdest.
    Die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung z.B. im RD-Bayern besteht genau genommen aus einem Betrag "Verpflegungsmehraufwand" und einem Fahrkostenzuschuss. Dadurch erleidest du keinen wirtschaftlichen Nachteil durch den Dienst, aber sozusagen auch keinen wirtschaftlichen Vorteil! Es ist eben kein Lohn oder Gehalt.

    MfG
    Frank
    Geändert von frank1000 (16.12.2004 um 22:59 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
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    Beiträge
    2.651
    Hier mal die Aussage des AA Neustadt an Rübenberge:

    1. Jede Tätigkeit (auch Ehrenamtliche, z.B. Ausbilder Erste Hilfe) darf maximal 15 Stunden die Woche erfolgen!
    2. Es wird bei Arbeitslosengeld alles über 165,- Euro pro Monat, bei Arbeitslosenhilfe alles ab dem ersten Cent angerechnet!

    Wer also gegen Vergütung (auch Auffwandentschädigung/Fahrkostenerstattung!) etwas tut hat immer Nachteile!

    Fazit: Ehrenamtliche Tätigkeiten lassen (oder nicht anmelden und hoffen nicht erwischt zu werden...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
    76440 Gast
    diese aussage kenne ich von hier auch ...

  10. #10
    Btd.Sani NU Gast
    Im Endeffekt ist das ganze ein absoluter Drahseilakt oder? Naja danke für eure Hilfe!

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