Hier mal die Aussage des AA Neustadt an Rübenberge:
1. Jede Tätigkeit (auch Ehrenamtliche, z.B. Ausbilder Erste Hilfe) darf maximal 15 Stunden die Woche erfolgen!
2. Es wird bei Arbeitslosengeld alles über 165,- Euro pro Monat, bei Arbeitslosenhilfe alles ab dem ersten Cent angerechnet!
Wer also gegen Vergütung (auch Auffwandentschädigung/Fahrkostenerstattung!) etwas tut hat immer Nachteile!
Fazit: Ehrenamtliche Tätigkeiten lassen (oder nicht anmelden und hoffen nicht erwischt zu werden...)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator