Was Rescue911 da geschrieben hat, ist völlig richtig.
Es gilt auch im Gefahrenabwehrfall für die Polizei, die dann auch dem EL der Feuerwehr unterstellt ist.
Es gibt eben nicht nur ein Rettungsdienstgesetz und Brandschutzgesetz sondern auch ein Gefahrenabwehrgesetz.
Und letzteres zählt in einem Gefahrenabwehrfall eben.
Allerdings halten sich Gemeinden/Städte und Lankdkreise nicht immer daran. Ich denke hier besonders an Autobahnen, die auf bestimmte Feuerwehren aufgeteilt werden. Da sind dann schon mal Feuerwehrleute auf der Autobahn bei einem Gefahrgutunfall am Gange und wissen garnicht, wieviele Leute hinter der Lärmschutzwand wohnen... da wird einem manchmal Angst und Bange...
Gruss
r.