Hallo!
In einer Einsatzlage in der mehrere Fachdienste (z.B. Feuerwehr, RD, SEG) zum Einsatz kommen ist der Einsatzleiter der Feuerwehr Gesamteinsatzleiter. Dies ergibt sich direkt weder aus dem NRettDG oder dem NBrandSchG sondern aus den Zuständigkeiten der Kommunen (Städte/Gemeinden). Kommt es zu einem Einsatz im Zuständigkeitsbereich einer Kommune hat diese die Aufsicht und Einsatzleitung in ihrem Bereich. Der Feuerwehreinsatzleiter, meistens OrtsBM, stellv.OrtsBM, StadtBM oder stellv.StadtBM sind als Ehrenbeamte ihrer Kommune generell hierzu beauftragt! Lediglich bei Großschadenlage werden sich die Hauptverwaltungsbeamten (Stadtdirektor, hauptamtlicher Bürgermeister usw.) der jeweiligen Kommune selbt um die Gesamteinsatzleitung bemühen (müssen). Einzig und allein dieser Umstand regelt die Verantwortlichkeit und Einsatzleitung im Einsatz!!! Auch der Technische Leiter RD und der LNA der Landeshauptstadt Hannover sind dem jeweiligen Feuerwehreinsatzleiter unterstellt!!!




Zitieren