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Thema: Betreiber von UGSanEL-Fahrzeugen gesucht ...

  1. #16
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Kreuz 50
    zunächst möchte ich AkkonHaland voll und ganz zustimmen. So sieht es halt in der (hannoverschen?!) Praxis aus. Und das macht auch Sinn. Da muss man halt mal das NrettDG NrettDG sein lassen.
    Wie die Praxis aussieht weiss ich auch. Ich finde auch das dies der beste Weg ist. Aber das war hier nicht Diskussionsgrundlage.
    Es wurde behauptet das dies so in den Gesetzen drin steht, aber dies ist nicht der Fall. Es wird sich nicht an die Gesetzeslage gehalten, bzw. falsche Aussagen verbreitet und dies wollte ich klarstellen.


    Original geschrieben von Kreuz 50
    Kenne die Detailplanungen (vielleicht nicht bis ins Kleinste). Kannst Du das erläutern?
    Wenn du dir die Führungsstruktur anschaust wirst du zu jeder Führungsstelle RD eine parallele Führungsstelle Fw/KatS finden. Es wird über fast alle Ebenen bis hin zur Einsatzleitung alles parallel betrieben.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  2. #17
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    Hallo...

    Ich kenne die Planungen leider nicht.

    Vielleicht bist du über den Technischen Leiter RD (TLR) gestolpert. Dies ist auch ein Patsche, ähem... Beamter der BF Hannover. Und zwar aus dem gehobenen Dienst (A- Dienst).
    Auch die LNA´s bzw. die LNA- Gruppe gehört organisatorisch zur BF.

    Grüßend...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  3. #18
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    Original geschrieben von Frühstücker

    Vielleicht bist du über den Technischen Leiter RD (TLR) gestolpert. Dies ist auch ein Patsche, ähem... Beamter der BF Hannover. Und zwar aus dem gehobenen Dienst (A- Dienst).
    Auch die LNA´s bzw. die LNA- Gruppe gehört organisatorisch zur BF.
    Das ist ja nicht unbedingt unüblich. Hat aber mit der Einsatzstruktur nichts zu tun. Das heißt noch lange nicht das dieser auf den EL der Feuerwehr hören muß bzw. auch rein rechtlich diesem unterstellt ist.
    Einsatzstruktur und Behördenstruktur sind zwei völlig verschiedene Dinge.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  4. #19
    Registriert seit
    28.07.2003
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    42
    Hallo!

    In einer Einsatzlage in der mehrere Fachdienste (z.B. Feuerwehr, RD, SEG) zum Einsatz kommen ist der Einsatzleiter der Feuerwehr Gesamteinsatzleiter. Dies ergibt sich direkt weder aus dem NRettDG oder dem NBrandSchG sondern aus den Zuständigkeiten der Kommunen (Städte/Gemeinden). Kommt es zu einem Einsatz im Zuständigkeitsbereich einer Kommune hat diese die Aufsicht und Einsatzleitung in ihrem Bereich. Der Feuerwehreinsatzleiter, meistens OrtsBM, stellv.OrtsBM, StadtBM oder stellv.StadtBM sind als Ehrenbeamte ihrer Kommune generell hierzu beauftragt! Lediglich bei Großschadenlage werden sich die Hauptverwaltungsbeamten (Stadtdirektor, hauptamtlicher Bürgermeister usw.) der jeweiligen Kommune selbt um die Gesamteinsatzleitung bemühen (müssen). Einzig und allein dieser Umstand regelt die Verantwortlichkeit und Einsatzleitung im Einsatz!!! Auch der Technische Leiter RD und der LNA der Landeshauptstadt Hannover sind dem jeweiligen Feuerwehreinsatzleiter unterstellt!!!

  5. #20
    Registriert seit
    23.11.2004
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    162
    Was Rescue911 da geschrieben hat, ist völlig richtig.
    Es gilt auch im Gefahrenabwehrfall für die Polizei, die dann auch dem EL der Feuerwehr unterstellt ist.

    Es gibt eben nicht nur ein Rettungsdienstgesetz und Brandschutzgesetz sondern auch ein Gefahrenabwehrgesetz.

    Und letzteres zählt in einem Gefahrenabwehrfall eben.

    Allerdings halten sich Gemeinden/Städte und Lankdkreise nicht immer daran. Ich denke hier besonders an Autobahnen, die auf bestimmte Feuerwehren aufgeteilt werden. Da sind dann schon mal Feuerwehrleute auf der Autobahn bei einem Gefahrgutunfall am Gange und wissen garnicht, wieviele Leute hinter der Lärmschutzwand wohnen... da wird einem manchmal Angst und Bange...

    Gruss
    r.
    Geändert von russmeyer (08.12.2004 um 19:21 Uhr)

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