Da das Gerät dein Eigentum ist, ist das für mich ein klarer Rechtsmissbrauch. Grundsätzlich darf jeder einen FME erwerben (Erwerben= Eigentum erlangen i.S.d. § 929 BGB). Dann darf er damit auch tun und lassen, was er will (§ 903 BGB). Allerdings darf nicht jeder einen FME betreiben (TKG) !! . Das steht aber auf einem anderen Blatt. Jedenfalls, solange du den FME nicht an die Gemeinde übereignest - z.B. auf Basis eines Schenkungsvertrages- , ist er dein Eigentum. Also, bitte nicht so "blöd" sein, und auf irgendwas eingehen !!! Hau das deiner Wehrführung mal um die Ohren !