@quietschphone, christian und djuwert
Funkmeldeempfänger sind Funkanlagen im Sinne des TKG :
§ 3 Nr. 4 TKG:
Im Sinne dieses Gesetzes sind "Funkanlagen" elektrische Sende- oder Empfangseinrichtungen, zwischen denen die Informationsübertragung ohne Verbindungsleitungen stattfinden kann.
Deshalb finden auf sie auch die entsprechenden Vorschriften des TKG Anwendung (Bsp. Akkreditierung, EMV, etc.)
Allerdings hat christian Recht. Eine Frequenzzuteilung ist nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Frequenznutzung handelt.
Ansonsten liegt es bei den Ländern als Betreiber, Rechtsvorschriften zu erlassen, um die Nutzung des BOS-Funknetzes zu reklementieren.
@christian
kein Ingenieur (auch nicht fast) aber jurist (zumindest ebenfalls fast!) ;-))




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