Hallo !

Aus gleicher Vorschrift :

"Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)."

Also alles halb so wild, aber ich bin ja auch kein Jurist nur Ingenieur (jedefalls fast).