Original geschrieben von Bergwacht9902
Wie weit erstreckt sich denn der Grenznahe Radius (ich wohne im Schleierfahndungsbereich)? Darf die POl auch das Reisegepäck etc. öffnen?
Hi, Wenn der Verdacht einer Straftat besteht darf sie das natürlich.
Es ist alles eine Begründungssache :-)
mfg Ebi
http://www.123recht.net/article.asp?...8-163502te&p=1
ps: Leidest Du unter Verfolgungswahn ?????
Geändert von Ebi (17.09.2004 um 22:06 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge