bin zollbeamter im grenzdienst!!
wir haben alle befugnisse der pol. im rahmen der eilzuständigkeit!!

des weiteren dürfen wir im sinne des zollvg i.v.m des zollkodex
fahrzeuge und personen in der grenzaufsicht unterworfenen gebieten ohne verdacht anhalten , die fahrzeuge `auf den kopf stellen`, die ausweise prüfen sowie sämtliche , für eine prüfung erforderlichen maßnahmen treffen.

bei den kontrollgruppen im inland genügt der verdacht, das
zollrelevante waren mitgeführt werden könnten.


die FKS ( illigale beschäftigung) darf potientielle gewerbetreibende im rahmen der beschäftigungsverhältnisse anhalten und kontrollieren.

es geht natürlich noch viel weiter , aber das würde den rahmen hier sprengen.