Hallo Bernd,

vorab ein Zitat aus der HuPF 4, Stand 07/99:

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Feuerwehrüberhose Typ A:
Die Schutzfunktion der Feuerwehrüberhose Typ A wird additiv mit einer darunter zu tragenden Feuerwehrhose nach HuPF Teil 2 erreicht (“Zwiebelschalenprinzip”). Für die Prüfung dieser Hose ist ein Referenzmaterial bestehend aus einem flammenhemmenden Baumwollgewebe (Flächengewicht 350 g/m2) als Ersatz für die Feuerwehrhose zu verwenden.
(...)


Daraus ist ersichtlich, daß die vorgesehene Schutzfunktion der Überhose nach 4A nur garantiert werden kann, wenn eine Hose nach HuPF 2 darunter getragen wird.

Weiterhin würde ich mir doch gut überlegen, eine private Hose regelmäßig (oder auch nur vereinzelt) durch Schadstoffe von Brandstellen (Gase, Dämpfe, Partikel, ggf. auch im Löschwasser gelöst) zu kontaminieren. Eine solche private Hose wird zu Hause mit den anderen Kleidungsstücken gewaschen, getrocknet und aufbewahrt, sie wird privat getragen und die ganze Familie -auch die ggf. vorhandenen Kinder- können mit ihr in Kontakt kommen.
Die Kontaminationsverschleppung ist in meinen Augen unverantwortlich - sich selbst, aber vor allem auch seinen Mitmenschen gegenüber.

Schließlich ist auch der einsatztaktische Wert einer HuPF2-Hose zu bedenken. Wenn es die Lage erfordert, daß die Überhose abgelegt wird (CSA, Hitzeschutz Form 3, ...), kann man mit einer vorschriftsgemäßen Hose direkt weiterarbeiten. Oder geht Ihr mit Privatkleidung in den Einsatz, wenn keine 1/4-Überkleidung notwendig ist?