Original geschrieben von Ferdinand
Ich meine schon die alleinige Alarmierung.


Bei uns ist es z.B. so, dass wir auf einem Autobahnabschnitt von vielen Kilometern die schelleste Wehr an der Einsatzstelle wären, wir aber laut Alarmplan erst ab Alarmstufe 6 (Massenunfall) kommen müssen. (war noch nie der Fall)
Daran wird sich wohl auch nichts ändern denn die Abfolge für Ausrückebereiche auf BAB's wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt also eurem Innenministerium.
Für alle anderen Einsatzorte gibt wie hier schon gesagt eine AAO die festlegt wer wohin fährt(Die BAB ist dabei integriert aber die Landesvorgaben werden dabei nicht geändert [soweit ich weiß]). Die legt die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt fest. Also kann z.B. eure Nachbarstadt sagen wir haben für ein Objekt nicht genügend Kräfte oder Mittel und legt in der AAO fest, daß Ihr dann auch mitrausfahrt. Die Aufgabe der Lst. ist es diese Daten einzupflegen und danach zu alarmieren. Aber falsche Alarmierungen passieren immer mal. Reicht ja wenn ein Alarmstichwort nicht klar ist und statt Brand Gebäude 1 z.B. Brand Gebäude 2 im Rechner gewählt wird. Dann wird automatisch mehr alarmiert. Und bei Granzgebieten kann es immer mal dazu kommen, daß die Nachbarwehr im eigenen Löschbezirk den Einsatz fährt.
Und bei Beschaffungen muss diese AAO auch immer beachtet werden. Meist wird sie aber auch auf die ausgearbeiteten Brandschutzbedarfspläne abgestimmt um Problemgebiete oder besondere Objekte eben ausreichend für den Notfall zu sichern.

MfG florianmark6