Normalerweise gibt es für sowas einen Alarm- und Einsatzplanbearbeiter. Dieser muss bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen nach den Rahmen Alarm- und Einsatzplänen vorgehen.
Normalerweise ist der zuständige Herr bei der örtlichen Gemeinde/Stadtverwaltung beschäftigt. Kann aber auch sein, dass der Geimeindewehrleiter/Stadtwehrleiter da noch mitzureden hat.