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Thema: Veraltete Alarmierungspläne!

  1. #16
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    Bei uns gibt es auch Probleme mit der Ausrückeordnung. Ich wohne in einem außerhalb gelegenen Stadtteil. Wir haben ein LF 8/6 und einen MTW. Wenn wir Verstärkung benötigen kommt nicht die Nachbarabteilung (nur 1,5km entfernt) sondern die Innenstadtabteilung (gleichzeitig Stützpunktwehr), die 4 km entfernt liegt. Diese muss aber einen gehörigen Höhenunterschied bewältigen und sich durch den Stadtverkehr zwängen.
    Ich glaube die wollen aber auch nichts daran ändern. Die wollen wohl ungern Kompetenzen und Einsätze abgeben. Is halt der Stützpunkt.
    Es geht aber auch NUR um Menschenleben. Ich finde das unverantwortlich!

    Gruß
    löschhund

  2. #17
    Christian Gast
    Original geschrieben von Florian kommen
    Hallo,

    die Kreisbrandinspektion setzt sich bei uns zusammen aus:

    KBM = Kreisbrandmeister
    KBI = Kreisbrandinspektor
    KBR = Kreisbrandrat

    jede Funktion wird von einer anderen Person besetzt.

    Gruß Stefan!
    Aha ? Und welche Funktionen haben die einzelnen ? Ich denke der KBR wird wohl der Chef des Ganzen sein und sich gegenüber der Bezirksregierung bzw. dem IM verantworten müssen. Ich glaube in Bayern gibt es ja keine Regierungsbezirke mit Bezirksregierungen daher auch die KBR. Bei uns gibt es einen KBM der ist der "Chef" im Kreis.

  3. #18
    Registriert seit
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    245
    KBI und KBR gibt es bei uns nicht. Wir haben nur einen KBM.
    Bei uns wird der Alarmierungsplan von der Stützpunktwehr (Abteilung 1 unserer Wehr) gemacht.

    Gruß
    löschhund

  4. #19
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    Wird zwar jetzt etwas OT und ich glaube, ich hab' das schon mal irgendwo erklärt, aber zum besseren Verständnis nochmal:

    Natürlich gibt es in Bayern auch Regierungsbezirke mit Bezirksregierungen, z.B. unterstehen wir im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab der Regierung der Oberpfalz, Regierungssitz ist Regensburg.
    KBR, KBI und KBM sind besondere Führungsdienstgrade im Landkreis.
    KBR: Kreisbrandrat, der ranghöchste Feuerwehrmann im Landkreis, bei kreisfreien Städten analog dazu der SBR (Stadtbrandrat).
    Dem KBR unterstehen mehrere KBI (Kreisbrandinspektoren), jeder davon hat einen bestimmten Bezirk des Landkreises unter sich. Dem KBI unterstehen dann wiederum mehrere KBM (Kreisbrandmeister). Diese teilen sich dann den KBI-Bezirk wiederum auf. Teilweise ist auch dem KBR direkt ein KBM unterstellt. Der KBM ist praktisch der nächsthöhere Ansprechpartner für die örtlichen Kommandanten (Leiter der Feuerwehren).
    Vgl. dazu auch das BayFwG (http://lfv-bayern.de/pdf_dateien/bayfwg.pdf), ab Art. 19.
    Ich hoffe, dass ich damit das bayer. System einigermassen verständlich erklärt habe.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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