Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 19

Thema: Veraltete Alarmierungspläne!

  1. #1
    Ferdinand Gast

    Veraltete Alarmierungspläne!

    Einer unseren letzten Einsätze hatte uns dazu veranlasst die Alarmierungspläne unserer FF genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei mussten wir feststellen, dass diese teilweise vollkommen überholt und veraltet waren. Unsere Kommandanten hatten aber bereits vor Jahren auf die neuen Gerätschaften (z.B. 2 neue Rettungsscheren) und Fahrzeuge hingewiesen, jedoch hat sich seit dem scheinbar nichts getan.
    Jetzt meine Frage: Wer ist für die Pflege dieser Pläne zuständig und wer hat dabei überhaupt was zu sagen?

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Ich glaub die Pläne gibt die Kreisbrandinspektion heraus.
    Unsere hier müssten auch mal wieder überholtwerden.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Also bei uns im Kreis (Land=NRW)
    ist es so das der Leiter der Feuerwehr die Sachen macht.
    Unser Wehrführer oder Stadtbrandinspektor wie man ihn auch nennen möchte sagt der Leitstelle welche schleifen bei welchem ereignis alarmiert werden. Und die Leistelle richtet sich nach dem Wehrführer weil der ja nun auch dafür verantwortlich ist.

  4. #4
    Registriert seit
    22.05.2004
    Beiträge
    832
    Meinst du mit Alamierungspläne sowas wie die Alarm- und Ausrückeordnung oder speziell nur auf die Alamierung beschränkt?
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  5. #5
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Normalerweise gibt es für sowas einen Alarm- und Einsatzplanbearbeiter. Dieser muss bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen nach den Rahmen Alarm- und Einsatzplänen vorgehen.

    Normalerweise ist der zuständige Herr bei der örtlichen Gemeinde/Stadtverwaltung beschäftigt. Kann aber auch sein, dass der Geimeindewehrleiter/Stadtwehrleiter da noch mitzureden hat.

  6. #6
    Ferdinand Gast
    Original geschrieben von Diggi
    Meinst du mit Alamierungspläne sowas wie die Alarm- und Ausrückeordnung oder speziell nur auf die Alamierung beschränkt?
    Ich meine schon die alleinige Alarmierung.


    Bei uns ist es z.B. so, dass wir auf einem Autobahnabschnitt von vielen Kilometern die schelleste Wehr an der Einsatzstelle wären, wir aber laut Alarmplan erst ab Alarmstufe 6 (Massenunfall) kommen müssen. (war noch nie der Fall)

    Einerseits wollen wir uns natürlich nicht aufdrängen, denn die Einsätze sind dort sicherlich nicht die tollsten,
    Andererseits geht es natürlich auch um die verunfallten Personen, denen es egal ist wer kommt. Und da macht es eben schon etwas aus, wenn die Hilfe erst Minuten später kommt.

  7. #7
    Registriert seit
    22.05.2004
    Beiträge
    832
    Aus welchem Bundesland kommst du denn? In unserer Wehr erfolgen solche Pläne und Ordnungen - glaube ich - über den Stadtbrandinspektor, der das mit der LST abspricht, ich kann mich aber auch irren, ähnlich dem Prinzip was tower angesprochen hat.

    Mich würde es ja wundern, wenn so etwas über die Stadtverwaltung laufen würde!?
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  8. #8
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Also die Alarm und Ausrückeordnung macht der Wehrführer /Stadtbrandinspektor ja sowieso selbst. da kann ihm wohl keiner rein reden. und die alarmierung ist aber auch sache von StBi weil er die Verantwortung trägt wenns brennt. Und nicht die Leitstelle. Und wenn der StBi nun sagt er möchte das bei einem PKW Brand vollalarm ausgelöst wird dann kann das der LS egal sein. Was anderes ist es bei der vergabe bzw anzahl der schleifen /ric´s die eine Wehr bekommt. Da haben dann noch andere was mit zu reden. Aber wie er diese Ric´s/schleifen einteil in seiner wehr das bestimmt nur er.
    So isses zumindest hier.

  9. #9
    Registriert seit
    27.07.2004
    Beiträge
    809
    ferdinand meint die abfolge der im BASIS hinterlegten Alarmschleifen, die bei den 7 Alarmstufen alarmiert werden müssen.
    @ferdinand: ihr müsst euch auf jeden fall mal mit euren KBR zusammensetzen und des möglichst schnell aus der Welt schaffen!

    Wir hatten auch mal so nen einsatz. durch unser Gebiet verläuft ne stark frequentierte bundesstraße.da gabs auch mal nen VU person klemmt in unseren Ortsgebiet und wir wurden net alarmiert. und da des damals scho des dritte mal war, dass des passiert is, haben wir uns beschwert und siehe da: etz gibts für die Bundesstraße nen eigenen Alarmplan mit Kilometerangaben...

    Wie gsacht: an KBR, der wird sich dann ans LRA wenden und die BASIS-Dateien werden von nem Gremium überarbeitet!

  10. #10
    florianmark6 Gast
    Original geschrieben von Ferdinand
    Ich meine schon die alleinige Alarmierung.


    Bei uns ist es z.B. so, dass wir auf einem Autobahnabschnitt von vielen Kilometern die schelleste Wehr an der Einsatzstelle wären, wir aber laut Alarmplan erst ab Alarmstufe 6 (Massenunfall) kommen müssen. (war noch nie der Fall)
    Daran wird sich wohl auch nichts ändern denn die Abfolge für Ausrückebereiche auf BAB's wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt also eurem Innenministerium.
    Für alle anderen Einsatzorte gibt wie hier schon gesagt eine AAO die festlegt wer wohin fährt(Die BAB ist dabei integriert aber die Landesvorgaben werden dabei nicht geändert [soweit ich weiß]). Die legt die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt fest. Also kann z.B. eure Nachbarstadt sagen wir haben für ein Objekt nicht genügend Kräfte oder Mittel und legt in der AAO fest, daß Ihr dann auch mitrausfahrt. Die Aufgabe der Lst. ist es diese Daten einzupflegen und danach zu alarmieren. Aber falsche Alarmierungen passieren immer mal. Reicht ja wenn ein Alarmstichwort nicht klar ist und statt Brand Gebäude 1 z.B. Brand Gebäude 2 im Rechner gewählt wird. Dann wird automatisch mehr alarmiert. Und bei Granzgebieten kann es immer mal dazu kommen, daß die Nachbarwehr im eigenen Löschbezirk den Einsatz fährt.
    Und bei Beschaffungen muss diese AAO auch immer beachtet werden. Meist wird sie aber auch auf die ausgearbeiteten Brandschutzbedarfspläne abgestimmt um Problemgebiete oder besondere Objekte eben ausreichend für den Notfall zu sichern.

    MfG florianmark6

  11. #11
    Ferdinand Gast
    @Diggi: Bayern

    Wenn das sogar über's Innenministerium laufen muss, dann wird das doch ne größerer Sache werden. Mal schauen, vielleicht muss man dem KBR nur genügend Druck machen, damit sich was ändert. Bei uns läuft von der Kreisführung her alles ziemlich schleppend, ich hoffe, dass sich da bald etwas tut.

  12. #12
    Registriert seit
    08.01.2002
    Beiträge
    268
    Also - die Alarm- und Ausrückeordnung erstellt bei uns der Leiter der Feuerwehr gemeinsam mit seinen Löschzugführern.
    Und nur er ist verantwortlich, denn er entscheidet, wen er bei welchem Stichwort alarmiert haben möchte und niemand anders!

    Die Umsetzung der AAO in den Alarmierungsrechner muss dann natürlich zeitnah erfolgen. Meistens klappt das bei uns, denn der Verantwortliche will bestimmt nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn ein Einsatz nicht klappt, weil der die AAO nicht schnell genug eingegeben hat.

    Wir passen die AAO übrigens durchschnittlich ein bis zweimal im Jahr an!

  13. #13
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Hallo,

    bei uns ist hierfür die Kreisbrandinspektion zuständig.

    Speziell die Herren KBI und KBM. Der KBR segnet das ganze dann nur ab wenn alles ferig ist.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #14
    Christian Gast
    Hallo,

    KBM KBI KBR ? Ist das nicht ein und dieselbe Person ... bei uns hier in NRW ist jedenfalls so.

    Zu Thema :

    Bei uns werden die AAOs durch die jeweiligen Gemeinde/Stadtbrandmeister erstellt. Diese gehen dann über die Stadtverwaltung und den Kreis an die Leitstelle die nach diesem Plan zu alarmieren hat. Die Zuordnung von BAB Einsätzen ergibt sich nach der Zugehörigkeit der Auffahrten zum jeweiligen Gemeindegebiet. Da unsere BAB genau an der Kreisgrenze liegt ist die Autobahn aber bei beiden Leitstellen eingepflegt, die dann auch die jeweiligen (eigenen) Kräfte entsendet. Zusätzlich wird die jeweils andere Leitstelle per Standleitung informiert und ggf. zusätzliche Kräfte entsendet. Dies wurde u.a. gemacht um Verzögerungen die durch "Landen bei der falschen LST bei Anrufen aus dem Handynetz" zu minimieren. Diese Doppelalarmstrategie läuft sehr gut.


    Übrigens sollten die Alarmpläne regelmäßig (jährlich) überarbeitet werden um immer den Aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei sollten neue Objekte, Fahrzeuge und Ausrüstungen sowie Änderungen in der Personal- und Alarmstruktur berückstichtigt werden.

  15. #15
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Original geschrieben von Christian


    KBM KBI KBR ? Ist das nicht ein und dieselbe Person ... bei uns hier in NRW ist jedenfalls so.

    Hallo,

    die Kreisbrandinspektion setzt sich bei uns zusammen aus:

    KBM = Kreisbrandmeister
    KBI = Kreisbrandinspektor
    KBR = Kreisbrandrat

    jede Funktion wird von einer anderen Person besetzt.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •