Hallo !
Gut bin ausreichend überzeugt worden;
Damit ist das Mithören einem bestimmten Personenkreis gem. TR-BOS-C 5.4.2 u.u. erlaubt.
Nähere Definitionen des " bestimmten " Personenkreises treffen dann die Länder in ihren Internen Regelungen, siehe Bayern !
MfG