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Thema: Funkrufname HLF in NRW

  1. #1
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    Funkrufname HLF in NRW

    Hallo Forum!

    Wir haben ein Fzg. beschafft, welches an die Norm des LF 16/12 angelehnt ist. Die Besatzung allerdings nur 1/7. An Bord ist eine Winde 60kN, Gerät für erweiterte Technische Hilfe, eine Schaumzumischanlage (200ltr), Wassertank 1600 ltr und viele kleine Änderungen mehr.
    Unser Meinung nach, passt für dieses Fahrzeug nicht die Kennung 44! Auch die Kennziffer 46 für ein LF 24 passt nicht. Wir würden nun gerne die 49 nutzen. Das es sich ja hierbei um die Kennung für sonstige Fahrzeuge handelt, stellt sich die Frage, ob die erst durch eine Behörde genehmigt werden muss.
    Hat jemand sowas schon einmal durchgespielt oder veranlasst?
    Oder kennt jemand eine Feuerwehr, wo ein vergleichbares Fahrzeug im Einsatz ist?

    Bin für jeden Tipp dankbar

    Besten Dank schon jetzt einmal!

    Gruss Syenst 21

  2. #2
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    Also wenn es nen HLF ist, dann wird die 48 benutzt.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  3. #3
    Skyfire.2 Gast
    Sollte ich mich nicht schwer täuschen, dann ist die "48" in NRW für ein TSW-W vorgesehen. Und nach der beschreibung ist das Fahrzeug von "syenst 21" etwas :-) größer.

    So wie es beschrieben ist, würde ich als Kennung die "44" nehmen. Wie du schon schreibst 49= sonstige. Wird vielfach auch für VLF benutzt.
    Kennung in Absprache mit der funkführenden Stelle (Leitstelle).

    Gruß Skyfire.2

  4. #4
    76440 Gast
    hier fährt 'nen HLF16/12 rum, quasi das was du beschrieben hast ... so in der art ... als 44er ... passt meiner meinung nach auch am besten !! ...

  5. #5
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    Servus....


    also unsere HLF´s und VLF´s laufen schon unter 49...
    also ich würde schon sage 49!

    Weil so wie ich es verstanden habe ihr ja defenitiv THL beladung habt oder?


    Gruß
    Chris

  6. #6
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    Also bei uns in Hessen fahren die HLF´s als 46 wie die LF24.

    mkg paladin112

  7. #7
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    Original geschrieben von Skyfire.2
    Sollte ich mich nicht schwer täuschen, dann ist die "48" in NRW für ein TSW-W vorgesehen. Und nach der beschreibung ist das Fahrzeug von "syenst 21" etwas :-) größer.
    In NRW wird 48 für:

    - TSF-W
    - HLF28/40
    - HLF28/20
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  8. #8
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    Wollt ihr nicht gleich ne Umfrage drauß machen??? ;-)

    Aber wenn die Besatzung 1/7 ist kann es ja eigentlich nicht mehr als LF12/16 laufen weil ja jeder unter der Kennung ein LF mit 9 Leuten erwartet.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  9. #9
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    Original geschrieben von Backdraft007
    In NRW wird 48 für:

    - TSF-W
    - HLF28/40
    - HLF28/20
    Darf ich mal bescheiden nachfragen, wo du denn diese Angaben her hast.

    Allein aus einsatztaktischen Gründen kann doch die 48 nicht für ein TSF-W UND ein HLF stehen, da diese Fahrzeuge doch völlig andere taktische Einsatzwerte haben !!!


    Also aus dem Funkrufnamenkatalog NRW entnommen aus dem Einsatzleiter - Handbuch von Ulrich Cimolino (BF Düsseldorf) geht eindeutig hervor:

    48 = TSF-W
    46 = LF 24 bzw. HLF



    Gruß
    Jürgen

  10. #10
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    Original geschrieben von Einsatzleiter
    Darf ich mal bescheiden nachfragen, wo du denn diese Angaben her hast.
    BOS-Funk Band2 von Michael Marten.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  11. #11
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    Original geschrieben von Backdraft007
    In NRW wird 48 für:

    - TSF-W
    - HLF28/40
    - HLF28/20
    Da der Funkrufnamenkatalog NRW bis auf ein paar Ausnahmen nur Normfahrzeuge wiedergibt, wird ein HLF28/xy sicherlich nicht als Standard darin vorgesehen sein, da es ein solches Fahrzeug in keiner mir bekannten deutschen 14000er Norm gibt.

    Über die Sinnfreiheit, ein solches Fahrzeug (was kann das denn überhaupt im einzelnen?) mit dem TSF-W unter der gleichen Kennung unterzubringen, wurde ja bereits geschrieben. Um für Fahrzeuge, die nicht mehr unter ein Normfahrzeug zu subsumieren sind, spezielle Kennungen vergeben zu können, wurden in NRW die x9er Kennungen bereitgestellt, die auch zu verwenden sind (hier also die 49).

    Manchmal kann es aber durchaus auch reichen, einfach die Kennung des ähnlichsten Normfahrzeugs zu verwenden. Eine mir bekannte Feuerwehr in NRW setzt als ersten Abmarsch für die BF sog. HLF16/20/2 mit einer Kabine für eine Stärke von 1/7 ein, die aber dennoch funkmäßig als LF16/12 (Kennzahl 44) laufen, regelmäßig aber eh nur mit 1/3 besetzt sind. So dramatisch problematisch erscheint mir diese Namenslüge nicht zu sein, zumal sicherlich nicht vom Funkrufnamen sofort auf die Besatzungsstärke geschlossen, sondern diese bei taktischer Notwendigkeit immer abgefragt werden sollte.

    Eine andere mir bekannte Feuerwehr benennt übrigens ihre LF8/6 (Kennzahl 42) mit auf 1200l erweitertem Wassertank und HL-Beladung mit der 43, die es allerdings offiziell nicht gibt. Hier mag eine solche Unterscheidung durchaus angebracht sein, nicht aber unbedingt zur Unterscheidung eines LF16/12 von einem Fahrzeug, das zwar ein wenig mehr kann, aber auch wiederum kein LF24 ist. Das LF16/12 ist schließlich bereits ein Universalfahrzeug mit allen Möglichkeiten der Ausstattung.

    Fraglich ist auch, ob denn das Vorhandensein einer Seilwinde und eines Schaumtanks überhaupt im Funkrufnamen kodiert werden müssen, zur in meinen Augen fehlenden Relevanz der Kenntlichmachung der um eins reduzierten Besatzungsstärke habe ich mich ja bereits geäußert. Wenn jedes einzelne Ausstattungsmerkmal, das ein Fahrzeug vom anderen des eigentlich gleichen Typs unterscheidet, funkmäßig kenntlich gemacht würde, dann käme NRW mit seiner zweistelligen Typkennzahl bei weitem nicht aus. An andere Länder, wie z.B. Niedersachsen mit seinem unübersichtlichen System, möchte ich gar nicht erst denken (wobei dort ja noch nicht einmal Fahrzeugtypen sauber unterschieden werden).
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  12. #12
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    Re: Funkrufname HLF in NRW

    Original geschrieben von syenst 21
    Unser Meinung nach, passt für dieses Fahrzeug nicht die Kennung 44! Auch die Kennziffer 46 für ein LF 24 passt nicht. Wir würden nun gerne die 49 nutzen. Das es sich ja hierbei um die Kennung für sonstige Fahrzeuge handelt, stellt sich die Frage, ob die erst durch eine Behörde genehmigt werden muss.
    Hat jemand sowas schon einmal durchgespielt oder veranlasst?
    Ein gangbarer Weg wäre wohl, über die eigene Leitstelle zunächst einmal Erkundigungen einzuziehen. Evtl. kann auch die ZPD in Duisburg helfen?
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  13. #13
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    Hallo!

    Kann sich jetzt jeder seinen Rufnamen selbst aussuchen ? oder wie ist das in NRW...

    Das wird dann schon vom Leiter der Information und Kommunikation des betreffenden Kreises oder der Stadt geklärt, braucht ihr euch keine Gedanken machen

    MfG

  14. #14
    Christian Gast
    Hallo,

    hmm man hat schon Einfluß auf die Funkrufnamenzuteilung.

    Unser "Bulli" mit 2m/4m Funkarbeitsplatz wird als MTW (19) geführt, eine andere Gemeinde hat dasselbe Fahrzeug dort als ELW1 (11). Und da es immer mehr Nicht-Norm Fahrzeuge geben wird sollte man diese Chance nutzen und gleich einen neuen bundeseinheitlichen Funkrufnamenkatalog entwerfen.....

  15. #15
    Hotte Gast
    Moin,

    bei uns in Brandenburg haben HLF´s die 43 als Funkkenner.

    Schönen Abend noch

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