Original geschrieben von syenst 21
Unser Meinung nach, passt für dieses Fahrzeug nicht die Kennung 44! Auch die Kennziffer 46 für ein LF 24 passt nicht. Wir würden nun gerne die 49 nutzen. Das es sich ja hierbei um die Kennung für sonstige Fahrzeuge handelt, stellt sich die Frage, ob die erst durch eine Behörde genehmigt werden muss.
Hat jemand sowas schon einmal durchgespielt oder veranlasst?
Ein gangbarer Weg wäre wohl, über die eigene Leitstelle zunächst einmal Erkundigungen einzuziehen. Evtl. kann auch die ZPD in Duisburg helfen?