Original geschrieben von Backdraft007
In NRW wird 48 für:

- TSF-W
- HLF28/40
- HLF28/20
Da der Funkrufnamenkatalog NRW bis auf ein paar Ausnahmen nur Normfahrzeuge wiedergibt, wird ein HLF28/xy sicherlich nicht als Standard darin vorgesehen sein, da es ein solches Fahrzeug in keiner mir bekannten deutschen 14000er Norm gibt.

Über die Sinnfreiheit, ein solches Fahrzeug (was kann das denn überhaupt im einzelnen?) mit dem TSF-W unter der gleichen Kennung unterzubringen, wurde ja bereits geschrieben. Um für Fahrzeuge, die nicht mehr unter ein Normfahrzeug zu subsumieren sind, spezielle Kennungen vergeben zu können, wurden in NRW die x9er Kennungen bereitgestellt, die auch zu verwenden sind (hier also die 49).

Manchmal kann es aber durchaus auch reichen, einfach die Kennung des ähnlichsten Normfahrzeugs zu verwenden. Eine mir bekannte Feuerwehr in NRW setzt als ersten Abmarsch für die BF sog. HLF16/20/2 mit einer Kabine für eine Stärke von 1/7 ein, die aber dennoch funkmäßig als LF16/12 (Kennzahl 44) laufen, regelmäßig aber eh nur mit 1/3 besetzt sind. So dramatisch problematisch erscheint mir diese Namenslüge nicht zu sein, zumal sicherlich nicht vom Funkrufnamen sofort auf die Besatzungsstärke geschlossen, sondern diese bei taktischer Notwendigkeit immer abgefragt werden sollte.

Eine andere mir bekannte Feuerwehr benennt übrigens ihre LF8/6 (Kennzahl 42) mit auf 1200l erweitertem Wassertank und HL-Beladung mit der 43, die es allerdings offiziell nicht gibt. Hier mag eine solche Unterscheidung durchaus angebracht sein, nicht aber unbedingt zur Unterscheidung eines LF16/12 von einem Fahrzeug, das zwar ein wenig mehr kann, aber auch wiederum kein LF24 ist. Das LF16/12 ist schließlich bereits ein Universalfahrzeug mit allen Möglichkeiten der Ausstattung.

Fraglich ist auch, ob denn das Vorhandensein einer Seilwinde und eines Schaumtanks überhaupt im Funkrufnamen kodiert werden müssen, zur in meinen Augen fehlenden Relevanz der Kenntlichmachung der um eins reduzierten Besatzungsstärke habe ich mich ja bereits geäußert. Wenn jedes einzelne Ausstattungsmerkmal, das ein Fahrzeug vom anderen des eigentlich gleichen Typs unterscheidet, funkmäßig kenntlich gemacht würde, dann käme NRW mit seiner zweistelligen Typkennzahl bei weitem nicht aus. An andere Länder, wie z.B. Niedersachsen mit seinem unübersichtlichen System, möchte ich gar nicht erst denken (wobei dort ja noch nicht einmal Fahrzeugtypen sauber unterschieden werden).