richtig, seit 1.7. gelten nämlich die neuen Bestimmungen für Fahrschule und Führerscheine und hin und her....
Und da steht das, dass man dieses Seminar freiwillig besuchen kann und sich die probezeit dadurch verkürzt. Kostet allerdings n bissl geld und man darf erst wenn man schon mindestens 6monate probezeit rum hat.
Das seminar für leute mit verkejrsdelikten ist ein anderes und dient lediglich zum punkteabbau. Dadurch verkürzt sich nichts.
Im Gegenteil eine Strafmaßnahme ist, dass sich die Probezeit noch erhöhen kann.
Steht so in meinem fahrschulbuch:
Fahren lernen
Lehrbuch
Grundwissen alle Klassen
Zusatzwissen Klasse B, BE, M und L
Verlag Heinrich Vogel
Auflage 01/2004
Best.-Nr. 27002
Seite 221 bis 225