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Thema: Probezeit Führerschein

  1. #1
    crazyossi Gast

    Probezeit Führerschein

    Ich habe seit 1992 klasse 3 und möchte nun CE (für die FW) machen.

    Wie sieht das aus mit der Probezeit? ist die dann gültig

    a) für alle klassen
    b) beschränkt auf CE
    c) KEINE probezeit

    wer hat ahnung????

  2. #2
    Registriert seit
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    5.256
    du bekommst keine probezeit mehr auferlegt.
    Für keine Führerscheinklasse auch nicht für die neu erteilten
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    243
    Genau Probezeit gibts nur für die Leute, die zum ERSTEN MAL den ERSTEN FÜHRERSCHEIN machen.



    Ich machzum Beispiel gerade meinen B. Für den gibts normal zwei Jahre Probezeit, das lässt sich aber dirch den Besuch eines freiwilligen Seminares ( 3x90minuten) auf ein Jahr reduzieren. Nächstes Jahr will ich meinen CE für Feuerwehr und Rettungsdienst machen. Der ist dann ihne Probezeit.

    Sollte ich bis dahin auch noch solch ein freiwilliges Seminar besucht haben, hab ich also ca. mit Abschluss des CE gar keine Probezeit mehr.

  4. #4
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    Original geschrieben von Mathias
    Ich machzum Beispiel gerade meinen B. Für den gibts normal zwei Jahre Probezeit, das lässt sich aber dirch den Besuch eines freiwilligen Seminares ( 3x90minuten) auf ein Jahr reduzieren. Nächstes Jahr will ich meinen CE für Feuerwehr und Rettungsdienst machen. Der ist dann ihne Probezeit.

    Sollte ich bis dahin auch noch solch ein freiwilliges Seminar besucht haben, hab ich also ca. mit Abschluss des CE gar keine Probezeit mehr.

    Also das hab ich ja noch garnicht gehört, dass man die Probezeit mit Hilfe eines Seminars verkürzen kann. Kenne das nur bei Leuten, die ein Verkehrsdelikt gemacht haben und noch inner Probezeit waren. Aber bei der normalen Probezeit kenne ich das nicht und kanns mir auch kaum vorstellen....

    Haste das was schriftlich oder so??? Wo man das nachlesen kann????

  5. #5
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    653
    Original geschrieben von PeterOs


    Haste da was schriftlich oder so??? Wo man das nachlesen kann????
    Moin Peter,

    google hilft wunder: *g*

    http://www.degener.de/info_und_neues/fsf.shtml

    http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/...erkuerzung.htm

    http://www.rp-giessen.de/re_wi/wirt/...bnis_probe.htm

    Geändert von Aeskulap (25.07.2004 um 13:05 Uhr)

  6. #6
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    5.256
    für alle fragen rund um strassenverkehr und führerscheine empfehle ich
    www.verkehrsportal.de
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    richtig, seit 1.7. gelten nämlich die neuen Bestimmungen für Fahrschule und Führerscheine und hin und her....


    Und da steht das, dass man dieses Seminar freiwillig besuchen kann und sich die probezeit dadurch verkürzt. Kostet allerdings n bissl geld und man darf erst wenn man schon mindestens 6monate probezeit rum hat.


    Das seminar für leute mit verkejrsdelikten ist ein anderes und dient lediglich zum punkteabbau. Dadurch verkürzt sich nichts.
    Im Gegenteil eine Strafmaßnahme ist, dass sich die Probezeit noch erhöhen kann.


    Steht so in meinem fahrschulbuch:

    Fahren lernen
    Lehrbuch
    Grundwissen alle Klassen
    Zusatzwissen Klasse B, BE, M und L

    Verlag Heinrich Vogel
    Auflage 01/2004
    Best.-Nr. 27002

    Seite 221 bis 225
    Geändert von Mathias (25.07.2004 um 14:49 Uhr)

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