Hallo,

strenggenommen ist es der Betrieb nicht erlaubt. Die verwendeten Funkgeräte müssen geprüft sein und ... mit dem behördlichen Muster übereinstimmen und die jeweilige Zulassungsnummer tragen.

In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmegenehmigungen
für den Betrieb. So sind in Ba-Wü und RLP z.B. GP300 als 2m Funkgeräte zugelassen und BOSCH KF84 bzw. GM350 als 4m Fahrzeugfunkgeräte.

Solange keine Störungen von diesen Funkgeräten ausgehen und keine Kontrolle seitens der BOS Kontrollorgane stattfindet ist nicht mit Problemen zu rechnen.