Soweit ich weiß ist der Besitz allein nicht strafbar, jedoch die unerlabte Nutzung auf nicht zugewiesenen Kanälen/Frequenzen, was ja dann bei der Nutzung von Amateurfunk-/Betriebsfunkgeräten eindeutig der Fall ist
Ich behaupte mal, dass ein Gerät was keine TR-BOS erfüllt auch mit Sicherheit nicht im Bereich des nömL betrieben werden darf.
Was einem da genau juristisch bei Zuwiederhandlung blüht kann ich allerdings nicht sagen.