Hallo Forum, ich bin da während einer Diskussion mit einem Freund auf eine eher juristisch-theoretische Frage gestoßen:
Besitz eine BOS-Organisation oder einer ihrer Angehörigen ein Funkgerät, z.B: GP300, GP340 oder ähnliches (also Betriebsfunkgerät) im 2m-Band mit BOS-Programmierung (einigen Kanälen).
Ist der Betrieb eines solchen nach TR-Bos oder ähnlichem nicht zugelassenem Gerät auf BOS-Kanälen strafbar oder auch "nur" schon der Besitz?
Was würde im Falle eines Falles der Organisation bzw dem einzelnen Angehörigen juristisch bei Besitz oder Betrieb drohen?
Danke für eure Antworten.




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