Und ich würde vorsichtig sein und die BOS-Frequenzen einfach zu proggen, sonst heisst es ich habe dann nicht berechtigt den Funk abgehört.
Zitat:
Der bisherige Verweis auf die CE-Konformitätserklärung dürfte vom Mithörverbot nicht mehr befreien. Ein Urteil des BayOLG aus dem Jahr 1999 ( 4 St RR 7/99) dürfte dagegen stärker an Bedeutung gewinnen. Danach war für strafbar erkannt, wenn ein Gerät auf eine Polizeifunkfrequenz eingestellt ist, bzw. wenn diese Frequenz nicht sofort verlassen wird, wenn sie als Polizeifunk identifiziert wird.