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Thema: Neues TKG

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    BOS-Berechtigungen

    Hallo zusmmen.Ich weiss das Thema is schon ein paar Tage alt aber trotzdem Intressant.
    In manchen Feuerwehren,ja auch bei uns, geht das Gerücht, das ein Ausbilder für Sprechfunker ein amtliches BOS-Gerät besitzen darf.MAnchmal wird behauptet das er dies sogar in sein Fahrzeug einbauen darf und manche angeblich einen eigenen Kanal (wohl für Ausbildungszwecker) zugeweißen bekommen haben.Jetzt ist das Thema BOS-Funk immerwieder ein heisses Eisen und nicht ganz ohne.Ich hab schonmal versucht selbst nachzuforschen was so ein Sprechfunkausbilder denn alles darf oder zu lassen hat, rein aus Interesse.Leider bin ich niergends fündig geworden.Hat von euch jemand einen Tip wo ich sowas nachlesen kann welche "Rechte" so ein Ausbilder hat?

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von schneeschepper Beitrag anzeigen
    Ich hab schonmal versucht selbst nachzuforschen was so ein Sprechfunkausbilder denn alles darf oder zu lassen hat, rein aus Interesse.Leider bin ich niergends fündig geworden.Hat von euch jemand einen Tip wo ich sowas nachlesen kann welche "Rechte" so ein Ausbilder hat?
    Genau die gleichen Rechte wie jeder andere mit Sprechfunkzeugnis auch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    faboi Gast
    Und er bekommt einen eigenen Rufnamen zugewiesen nach dem Motto "Florian ...kreis 8/x"!
    Ob das jetzt aber nach Richtlinie ist, weiß ich auch nicht. Aber sie sind sehr stolz bei der Ausbildung auf ihren Namen... ;-)

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